Stephan Kramer hat nach Auffassung eines Gerichts gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Er hatte das Programm der AfD inhaltlich kommentiert.
Stephan Kramer hat nach Auffassung eines Gerichts gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Er hatte das Programm der AfD inhaltlich kommentiert.
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