Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien aber für alle EU-Mitgliedstaaten bindend, sagen die Richter nun.
Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz und richterliche Unabhängigkeit seien aber für alle EU-Mitgliedstaaten bindend, sagen die Richter nun.
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