Gericht spricht Erzieherin nach Infektion am Arbeitsplatz Rente zu

1 min
Eine Erzieherin erkrankt nach einer Ringelröteln-Infektion am Fatigue-Syndrom. Angesteckt hat sie sich in der Arbeit. Zahlt die Unfallversicherung? Ein Landessozialgericht hat nun entschieden.

No comments yet.

Back to feed