Warum ein Anonymitätsverbot im Netz verfassungswidrig wäre

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Der frühere Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle plädiert für „Klarnamenpflicht“ im Internet. Mithilfe eines Anonymitätsverbots sollten Diskussionen entgiftet und der „Verrohung im Netz“ Einhalt geboten werden. Dem muss entschieden widersprochen werden.

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