Die Deutsche Rentenversicherung sagt, eine Berliner Musikschullehrerin sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin ist sie hingegen eine freie Mitarbeiterin. Wie kann das sein?
Die Deutsche Rentenversicherung sagt, eine Berliner Musikschullehrerin sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin ist sie hingegen eine freie Mitarbeiterin. Wie kann das sein?
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