Gericht weist Klagen gegen „Correctiv“ ab – wörtlich wurde nicht über „Vertreibung“ gesprochen
Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“, Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten fest: Leser des Artikels könnten erkennen, wann es sich um eine Wiedergabe von Äußerungen oder um eine Kommentierung handle.
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