Das Oberlandesgericht München bestätigt: Martin Kippenberger ist nicht mehr alleiniger Urheber seiner „Paris Bar“-Gemälde. Die Entscheidung hat das Potential eines Präzedenzfalls.
Das Oberlandesgericht München bestätigt: Martin Kippenberger ist nicht mehr alleiniger Urheber seiner „Paris Bar“-Gemälde. Die Entscheidung hat das Potential eines Präzedenzfalls.
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