BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen
2026-01-28 - 11:40
Wer länger ins Ausland geht, vermietet oft seine Wohnung unter – gern auch mit einem Aufschlag. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Profit darf daraus nicht geschlagen werden.
Share this post: